Die Kapitalgesellschaften entrichten nur noch eine feste Gewinnsteuer von 5.1 % des Reingewinnes sowie eine feste Kapitalsteuer von 0,1 ‰ des steuerbaren Eigenkapitals. Die Jahressteuer beträgt mindestens CHF 500.
Steuertarife
Kapitalgesellschaften
Die Kapitalgesellschaften entrichten eine feste Gewinnsteuer von 5.1 % des Reingewinnes sowie eine feste Kapitalsteuer von 0,1 ‰ des steuerbaren Eigenkapitals. Die Jahressteuer beträgt mindestens CHF 500.
Vereine/Stiftungen
Die Vereine und Stiftungen entrichten eine feste Gewinnsteuer von 1 % des Reingewinnes sowie eine feste Kapitalsteuer von 0.1 ‰ des steuerbaren Eigenkapitals.
Die direkte Bundessteuer erhebt lediglich auf dem Reingewinn eine Steuer von 4,25 %. Gewinne unter CHF 5’000 werden nicht besteuert.