Kantonale Massnahmen
- Abschaffung der Steuerprivilegien für Holding- und Verwaltungsgesellschaften
- Gewinnsteuersenkung beim Kanton auf 5.1% (11.97% netto inkl. Bund)
- Maximale steuerliche Entlastung der Patenterträge – aus der bereits eingeführten Patentbox – um 90 Prozent.
- Einführung Überabzug Forschungs- und Entwicklungskosten, derzeit mit 0%
- Einführung Entlastungsbegrenzung von 70%
- Die Entlastung bei der Dividendenbesteuerung bleibt unverändert bei 50%
- Attraktivste Besteuerung von Kapitalleistungen aus der beruflichen Vorsorge