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Spesen

Unternehmen haben die Möglichkeit, ihr für alle Beschäftigten verbindliches Spesenreglement beim Kantonalen Steueramt Nidwalden genehmigen zu lassen.

Allgemeines:

Die Kantonalen Steuerverwaltungen anerkennen gegenseitig Spesenreglemente, die vom Sitzkanton eines Unternehmens genehmigt worden sind (siehe Randziffer [Rz] 54 der Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises bzw. der Rentenbescheinigung). Es genügt daher, ein Spesenreglement einzig im Sitzkanton eines Unternehmens genehmigen zu lassen.

Verfahren:

Arbeitgeber, welche ihren Sitz im Kanton Nidwalden haben, können ein Spesenreglement zur Genehmigung einreichen. Bei Entrichtung von Pauschalspesen ist dem Reglement zusätzlich eine Liste der Pauschalspesenempfänger mit folgenden Angaben einzureichen:

  • Name und Funktion
  • Jahres-Bruttolohn
  • Geplante Pauschalspesen

Haben Sie spezifische Fragen? – Wir sind für Sie da.

Franziska Kathriner Leiter-Stv. Abt. Natürliche Personen Telefon +41 41 618 71 94
Ruedi Imfeld Leiter Abt. Juristische Personen Telefon +41 41 618 71 87
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