Unternehmen haben die Möglichkeit, ihr für alle Beschäftigten verbindliches Spesenreglement beim Kantonalen Steueramt Nidwalden genehmigen zu lassen.
Allgemeines:
Die Kantonalen Steuerverwaltungen anerkennen gegenseitig Spesenreglemente, die vom Sitzkanton eines Unternehmens genehmigt worden sind (siehe Randziffer [Rz] 54 der Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises bzw. der Rentenbescheinigung). Es genügt daher, ein Spesenreglement einzig im Sitzkanton eines Unternehmens genehmigen zu lassen.
Verfahren:
Arbeitgeber, welche ihren Sitz im Kanton Nidwalden haben, können ein Spesenreglement zur Genehmigung einreichen. Bei Entrichtung von Pauschalspesen ist dem Reglement zusätzlich eine Liste der Pauschalspesenempfänger mit folgenden Angaben einzureichen:
- Name und Funktion
- Jahres-Bruttolohn
- Geplante Pauschalspesen