Juristische Personen mit Sitz oder Betriebsstätte im Kanton Nidwalden haben mindestens eine Jahressteuer von CHF 500 zu entrichten.
Die Mindeststeuer tritt an die Stelle der ordentlichen Gewinn- und Kapitalsteuern und wird nur erhoben, wenn die ordentlichen Steuern tiefer ausfallen als die Mindeststeuer.
Die feste Mindeststeuer beträgt gemäss Art. 98 Abs. 2 StG NW CHF 500.