Die Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung) unterliegen für ihren Reingewinn der Kantons- und Gemeindesteuer sowie der direkten Bundessteuer. Für das Eigenkapital werden sie vom Kanton und den Gemeinden mit der Kapitalsteuer belastet. Der Bund erhebt keine Kapitalsteuer.
Allgemein:
Kapitalgesellschaften sind Gesellschaften, denen das Zivilrecht eine eigene Rechtspersönlichkeit und damit die Fähigkeit verleiht, selbstständig Rechte auszuüben und Pflichten zu übernehmen. Das Steuerrecht trägt dem Rechnung und behandelt die juristischen Personen als von ihren Mitgliedern oder Anteilsinhabern unabhängige Steuersubjekte. Dies, weil sie rechtlich und wirtschaftlich selbstständig sind und damit ihre eigene finanzielle Leistungsfähigkeit steuerlich nicht unbeachtet bleiben darf.
Die Hauptgruppe der juristischen Personen, die Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Gesellschaft mit beschränkter Haftung) werden sowohl für die direkte Bundessteuer als auch für die Staats- und Gemeindesteuern für den Reingewinn (Reingewinn nach Abzug des Steueraufwandes) und bei der Staats- und Gemeindesteuer auch für das Eigenkapital besteuert.
Ausländische Handelsgesellschaften und andere Personengesamtheiten ohne juristische Persönlichkeit mit Betriebsstätten oder Liegenschaften in der Schweiz werden wie juristische Personen besteuert.
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