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Wegzug Schweiz/Ausland

Wegzug innerhalb der Schweiz / ins Ausland

Bei einem Wohnsitzwechsel in einen anderen Kanton im Laufe des Jahres werden die Steuern für das gesamte Jahr vom neuen Wohnsitzkanton veranlagt und besteuert wird.

Sowohl auf Bundesebene als auch in allen Kantonen endet die Steuerpflichtmit der Aufgabe des Wohnsitzes oder des Aufenthaltes in der Schweiz und Begründung eines neuen Wohnsitzes im Ausland.

Bei Ende der Steuerpflicht während der Steuerperiode wegen Wegzugs ins Ausland ist die Steuer nur auf dem Einkommen zu bezahlen, das zwischen Anfang des Steuerjahres und Ende der Steuerpflicht erzielt wurde. Zur Bestimmung des Steuersatzes werden die periodischen Einkünfte in ein Jahreseinkommen umgerechnet.

Haben Sie spezifische Fragen? – Wir sind für Sie da.

Abteilung Natürliche Personen Telefon 041 618 71 27
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