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Steuertarife & Steuerfüsse

Im Steuertarif wird die Höhe und Berechnung des Steuerbetrages in Abhängigkeit von der steuerlich massgebenden Bemessungsgrundlage beschrieben.

Die einfache Steuer bei den natürlichen Personen für die Kantons- und Gemeindesteuer beträgt bei einem satzbestimmenden Einkommen ab rund CHF 160’000 und mehr maximal 2.75 %. Für die Berechnung der tatsächlichen Einkommenssteuer wird die einfache Steuer mit dem Total der Steuerfüsse multipliziert.

Um den Steuersatz für gemeinsam besteuerte Ehegatten sowie verwitwete, getrenntlebende, geschiedene und ledige Steuerpflichtige mit Kindern im gleichen Haushalt zu bestimmen, wird das steuerbare Einkommen durch den Divisor 1,85 geteilt. Dabei spielt es keine Rolle, ob beide oder nur einer der Ehepartner ein Erwerbseinkommen erzielt.

Die Erträge aus Wertschriften (exkl. Beteiligungserträge von qualifizierten Beteiligungen) werden zu einem reduzierten Steuersatz von 80 % des ordentlichen Steuersatzes besteuert.

Die einfache Steuer für das Vermögen beträgt 0,25 ‰.

Beim Vermögen werden die Anteilsrechte zu einem reduzierten Satz von 0,2‰ besteuert. Voraussetzung dafür ist, dass die steuerpflichtige Person an der Gesellschaft mit mindestens 10 % beteiligt ist.

Haben Sie spezifische Fragen? – Wir sind für Sie da.

Abteilung Natürliche Personen Telefon 041 618 71 27
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