Bei Heirat erfolgt eine gemeinsame Veranlagung der Einkommen beider Ehegatten (Familienbesteuerung) ab Beginn des Steuerjahres, in dem sie geheiratet haben.
Die Scheidung und die gerichtliche Trennung der Ehe haben eine getrennte Veranlagung zur Folge, und zwar für das ganze Jahr, in dem die Scheidung oder Trennung erfolgt ist.