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Immobilienbewertung

Die Grundstücks- und Mietwerte werden ab dem 1. Januar 2025 in einem vereinfachten und transparenten Verfahren ermittelt. Die Bewertung erfolgt dabei gestützt auf bereits vorhandene Daten (wie Sachversicherungswerte, Altersentwertung und Landwerte). Der Mietwert wird neu in Prozenten des Grundstückswertes festgelegt. Ein Augenschein erübrigt sich in den meisten Fällen.

 

Die so ermittelten Grundstücks- und Mietwerte bilden die Grundlage für die Einkommens- und Vermögenssteuer.

Abteilung Immobilienbewertung

Gabriel Steinmann Leiter Abteilung Immobilienbewertung Telefon +41 41 618 71 24
Elmar Käslin Sekretär Immobilienbewertung Telefon +41 41 618 71 22
© Kantonales Steueramt Nidwalden, 2025