Die Liegenschafts- und Marktmietwerte werden in aller Regel durch eine Besichtigung vor Ort durch das Kantonale Steueramt festgelegt.
Liegenschafts- und Marktmietwerte werden massvoll festgelegt.
Für die Bewertung gelten ein einfaches Verfahren und anerkannte Regeln.
Die so ermittelten Liegenschafts- und Marktmietwerte bilden die Grundlage für die Einkommens- und Vermögenssteuer. Der Eigenmietwert für die am Wohnsitz selbst bewohnte Liegenschaft beträgt 70 Prozent des Marktmietwerts.