Der Einkommenssteuer unterliegen sämtliche Einkünfte aus unselbständiger Erwerbtätigkeit, aus selbständiger Erwerbstätigkeit, aus Sozial- und anderen Versicherungen, aus Liegenschaften sowie die übrigen Einkünfte und Gewinne.
Man unterscheidet folgende Einkünfte:
- Einkünfte aus unselbständiger Erwerbtätigkeit
- Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit
- Einkünfte aus Sozial- und anderen Versicherungen
- Nettoeinkünfte aus Liegenschaften
- Übrige Einkünfte und Gewinne