Die Änderung der Verordnung des Eidgenössischen Finanzdepartements über den Abzug der Berufskosten unselbständig Erwerbstätiger bei der direkten Bundessteuer (Berufskostenverordnung) tritt per 1. Januar 2022 in Kraft. Gegenüber der bisherigen Regelung werden neu die Kosten für den Arbeitsweg bei der Berechnung der unentgeltlichen privaten Nutzung des Geschäftsfahrzeuges berücksichtigt. Der Privatanteil von Geschäftsfahrzeugen steigt daher von bisher 0.8% auf neu 0.9% pro Monat. Die Regelung gilt auch für die Kantons- und Gemeindesteuern im Kanton Nidwalden.
27.11.2021