Der Anstieg des schweizweiten Zinsumfeldes führt im Kanton Nidwalden zu Anpassungen an die aktuellen Marktverhältnisse und damit zu einer Änderung in der Steuerverordnung per 1. Januar 2024. Dies hat der Regierungsrat entschieden, nachdem er die Verzinsung bei den Steuern überprüft hat.
Demnach wird der Zins für im Voraus bezahlte Steuern von bisher 0.1 auf 1.0 Prozent erhöht. Dies gilt für sämtliche Beträge der periodischen Steuern, die vor dem 31. Dezember des Steuerjahres bezahlt werden. Ebenfalls von 0.1 auf 1.0 Prozent angehoben werden der positive wie auch der negative Ausgleichszins. Ein Ausgleichszins kommt zum Zug, wenn entweder einbezahlte Beträge das Total der Schlussrechnung übersteigen (positiv) oder wenn ausstehende Zahlungen ab Fälligkeit des definitiven Rechnungsbetrags vorliegen (negativ).
Wer die Zahlungsfrist für die Schlussrechnung der kantonalen Steuern verpasst, muss einen Verzugszins in Kauf nehmen. Der Verzugszins betrug bislang 4.0 Prozent, ab dem kommenden Jahr liegt dieser bei 4.75 Prozent. Der gleiche Zinssatz gilt neu auch bei der direkten Bundessteuer.