Meine Steuern
Menu

Fristerstreckung Juristische Personen

Die ordentliche Frist für die Einreichung der Steuererklärung der juristischen Personen ist der 30.06. des auf die Steuerperiode folgenden Jahres. Fristen können online längstens bis zum 31.12. verlängert werden. Wünschen Sie eine längere Frist, wenden Sie sich bitte an das Kantonale Steueramt.

Haben Sie spezifische Fragen? – Wir sind für Sie da.

Abteilung Juristische Personen Telefon 041 618 71 27
© Kantonales Steueramt Nidwalden, 2024