Juristische Personen, die öffentliche, gemeinnützige oder Kultuszwecke verfolgen, können für den Gewinn und das Kapital, die ausschliesslich diesen Zwecken gewidmet sind, auf Antrag steuerbefreit werden.
Voraussetzungen:
Es muss sich um eine juristische Person handeln, welche öffentliche, gemeinnützige oder Kultuszwecke verfolgt. In erster Linie dürften Stiftungen und Vereine für die Steuerbefreiung in Frage kommen. Kapitalgesellschaften und Genossenschaften haben auf die Ausschüttung von Dividenden und Tantiemen zu verzichten, was statutarisch festgelegt sein muss.
Antrag:
Ein Gesuch um Steuerbefreiung ist unter Beilage der Statuten, der letzten beiden Jahresrechnungen und Geschäftsberichte sowie weiterer zweckdienlicher Unterlagen an das Kantonale Steueramt Nidwalden, Abteilung Juristische Personen, Bahnhofplatz 3, Postfach 1241, 6371 Stans, einzureichen.