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Verein und Stiftung

Verein, Stiftung und andere juristische Person

Die Vereine, Stiftungen und übrige juristische Personen sind steuerpflichtig, sofern sie nicht wegen Gemeinnützigkeit, der Verfolgung eines öffentlichen Zweckes oder eines Kultuszweckes davon befreit sind.

Allgemein

Die Vereine, Stiftungen und übrige juristische Personen sind steuerpflichtig, sofern sie nicht wegen Gemeinnützigkeit, der Verfolgung eines öffentlichen Zweckes oder eines Kultuszweckes davon befreit sind.

Die Steuerpflicht wird durch ihren Sitz im Kanton Nidwalden begründet. Damit die steuerrechtliche Registrierung ordnungsgemäss vorgenommen werden kann, bitten wir Sie, uns die aktuellen Statuten sowie die Jahresrechnung einzureichen.

Ideelle Zwecke

Als ideelle Zwecke gelten beispielsweise politische, religiöse, künstlerische, wissenschaftliche, wohltätige, gesellige und ähnliche nicht wirtschaftliche Zwecke.

Keine ideelle sondern eine wirtschaftliche Zwecksetzung liegt vor, wenn der Zweck auf die Erzielung eines geldwerten Vorteils für sich selbst oder für die der Interessen angehörigen Personen gerichtet ist.

Besteuerung

Der im jeweiligen Geschäftsjahr erzielte Reingewinn dient grundsätzlich als Bemessungsgrundlage für die Gewinnsteuer, und das vorhandene Eigenkapital per Ende Geschäftsjahr stellt die Grundlage für die Kapitalsteuer dar. Mitgliederbeiträge werden nicht zum steuerbaren Gewinn gerechnet. Institutionen mit ideellen Zwecken profitieren beim Gewinn von einem höheren Steuerfreibetrag.

Haben Sie spezifische Fragen? – Wir sind für Sie da.

Ruedi Imfeld Leiter Abt. Juristische Personen Telefon +41 41 618 71 87
© Kantonales Steueramt Nidwalden, 2024